Marburger Straße 54, 35396 Gießen
Telefon (0641) 49 55 030
info@kinderschutzbund-giessen.de
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Ziel des Gießener Kinderschutzbundes ist es, die UN-Kinderrechte in allen gesellschaftlichen Gruppen bekannt zu machen und ihnen nachhaltig Geltung zu verschaffen, indem ihre Umsetzung und Einhaltung offensiv gefordert wird. Dabei ist es uns ein wichtiges Anliegen, insbesondere die Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte aufzuklären. Sie sollen in der Verwirklichung ihrer Selbstbestimmungs- und Mitspracherechte unterstützt und über Hilfemöglichkeiten informiert werden.
Die Forderung nach einer klaren kommunalpolitischen Entscheidung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Politik wird weiter von uns vorangetrieben. Denn Demokratie fängt klein an und die beste Gewaltprävention ist eine demokratische Erziehung von klein auf. Grundlage dafür ist die Achtung der Menschenwürde und Respekt vor der Würde des Anderen!
Auch die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die UN-Kinderrechtekonvention bereits im Januar 1990, die dann am 5. April 1992 in Kraft getreten ist. Aber Realität sind die Kinderrechte noch lange nicht. Der Deutsche Kinderschutzbund fordert daher die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.
Kinder haben Rechte, daran zweifelt niemand. Aber die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine untergeordnete Rolle. Bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte, dem der Deutsche Kinderschutzbund, UNICEF und das Deutsche Kinderhilfswerk angehören, fordert, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
Die Debatten sowohl um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Gesellschaft angesichts sinkender Kinderzahlen wie auch um die wachsende Kinderarmut und die Verbesserung von Kinderbetreuung und Bildungsangeboten haben dazu geführt, dass die Kinderrechte heute stärker als je zuvor ins Zentrum der politischen Diskussion gerückt sind.
Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wäre zunächst ein wichtiges Signal, aber auch der Auftrag, alle Gesetze zu überprüfen, ob sie dem Recht des Kindes auf soziale Sicherheit, auf Bildung und Partizipation gerecht werden. Mit sofortiger Wirkung hätten Rechtsprechung und Verwaltung die entsprechenden Gesetze verfassungskonform auszulegen. Richter hätten anders abzuwägen - nämlich im Zweifel zugunsten unserer Kinder.
"Viele berufen sich darauf, Kinder seien ja durch die allgemeinen Menschenrechte geschützt. Das reicht aber nicht aus. Kinder brauchen zusätzliche Förder- und Schutzrechte - weil sie mehr sind als kleine Erwachsene", sagt Heinz Hilgers, der Präsident des Kinderschutzbundes Bundesverband.
Einen Tag vor dem Weltkindertag 2009 lehnte der Bundesrat den Antrag zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ab. Dieser wurde von den Ländern Bremen und Rheinland-Pfalz eingebracht und von der Mehrheit des Deutschen Bundestages und mehr als 200 Organisationen befürwortet.
Auch der Kinderschutzbund Gießen wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz umgesetzt wird: Zum Wohle unserer Kinder!