Transparenz

Wir haben uns der Transparenz verpflichtet!

Der Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Gießen e. V. ist Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und verpflichtet sich damit offen zu legen, welche Ziele die Organisation verfolgt, woher die Mittel dazu stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Die Anforderung an die Unterzeichner und die Präambel finden Sie hier.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unseres Vereins

Der Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Gießen e. V.
Marburger Straße 54, 35396 Gießen
Gründungsjahr: 1957

2. Satzung und Leitbild

Zu den entsprechenden Informationen führen Sie folgende Links:
Satzung
Leitbild

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Hier finden Sie den aktuellen Freistellungsbescheid.

4. Namen und Funktion der Entscheidungsträger

Dieser Link führt Sie zum Vorstand des Vereins.

5. Tätigkeitsbericht

Alle Informationen über die Arbeit des Vereins finden Sie in unserem letztgültigen Jahresbericht.

6. Personalstruktur

Der Verein beschäftigt zurzeit 16 hauptamtliche Mitarbeiterinnen in Teilzeit sowie 14 Ehrenamtliche.

7. Mittelherkunft

Einnahmen 2023
Zuwendungen öffentlicher Träger   896.656,17 €
Spenden, Beiträge und sonstige Einnahmen    87.001,55 €
Summe Einnahmen   983.657,72 €


8. Mittelverwendung

Ausgaben 2023
Personalkosten   846.033,74 €
Raumkosten    73.207,46 €
Bürokosten    30.416,27 €
Veranstaltungen & besondere Ausgaben    19.197,03 €
Versicherungen & Beiträge     8.904,78 €
Sonstige Kosten     1.560,24 €
Summe Ausgaben   979.319,52 €
Jahresergebnis     4.338,20 €


9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Der Verein ist Mitglied im Kinderschutzbund Bundesverband e. V.
Weitere Mitgliedschaften finden Sie im Jahresbericht auf Seite 22.

10. Selbstverpflichtungserklärung

Die Finanzierung der Beratungsstellen wird gemäß leistungsorientierten Zuwendungsverträgen zu mehr als zehn Prozent von Stadt Gießen, Landkreis Gießen und dem Land Hessen getragen.

Für die vom Verein angebotenen weiteren Projekte gilt, dass keine juristische oder natürliche Person mit deren jährlicher Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmacht.